Die Hersteller und Importeure alkoholhaltiger Getränke in Deutschland haben sich einem strengen Verhaltenskodex zur kommerziellen Kommunikation für alkoholhaltige Getränke unterworfen. Dieser Verhaltenskodex wird vom Deutschen Werberat überwacht.
Der Verhaltenskodex regelt unmissverständlich, welche Werbebotschaften die Hersteller alkoholhaltiger Getränke an welche Zielgruppen in welcher Form absenden dürfen – und gibt damit auch den Brauereien in Deutschland einen klaren Leitfaden vor.
Das Allgäuer Brauhaus bekennt sich mit Nachdruck zu diesem Verhaltenskodex – und hält ihn strikt und nach bestem Wissen und Gewissen in seiner gesamten kommerziellen Kommunikation ein. So sind Werbebotschaften,
- die sich an Minderjährige unter den Abgabealtern richten,
- Abbildungen von Minderjährigen beim Genuss von Bier, Abbildungen von Leistungssportlern, die Bier konsumieren oder Aufforderungen zu einem übermäßigen Alkoholgenuss tabu.
- Das ist für das Allgäuer Brauhaus nicht nur Verpflichtung, sondern Selbstverständnis.
Trotz dieses aktiven und gelebten Bekenntnisses kann es vorkommen, dass eine unserer Werbebotschaften für die Verbraucher missverständlich oder irreführend ist: Dies ist ausdrücklich vom Allgäuer Brauhaus weder gewünscht noch geplant.
Sollte Ihnen in der kommerziellen Kommunikation der Marken vom Allgäuer Brauhaus etwas auffallen, das Sie für nicht vereinbar mit dem Verhaltenskodex des Deutschen Werberates halten, können Sie dagegen Beschwerde beim Deutschen Werberat einlegen.
Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an uns wenden. Unter verantwortung@allgaeuer-brauhaus.de freuen wir uns über konstruktive Hinweise von Ihnen.
Auf diese Weise helfen Sie uns, unsere Werbung und unsere Botschaften noch sensibler und stringenter an den Verhaltensregeln auszurichten. Herzlichen Dank.